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Gesundheit und Pflege
Informationen über Selbsthilfegruppen in
Krefeld und Umgebung:
Selbsthilfe-Kontaktstelle Krefeld
im Begegnungszentrum Wiedenhof
Mühlenstr. 42, 47798 Krefeld
Tel. 02151 9619025, Fax 02151 9619022
selbsthilfe-krefeld@paritaet-nrw.org
www.selbsthilfe-krefeld.de
Sprechzeiten:
Di., Mi., Do. von 9.00 – 13.00 Uhr und mittwochnachmittags
von 16.00 – 19.00 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten
und während einer telefonischen Beratung läuft ein Anrufbeantworter.
– Angebote sind kostenlos.
VORSORGEVOLLMACHT UND
BETREUUNGSRECHT
Das Betreuungsrecht betrifft u. a. ältere Menschen, deren
Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit erheblich eingeschränkt
ist. Für die zu betreuende Person wird ein Betreuer
bestellt, der für die verschiedenen persönlichen
Angelegenheiten, u. a. auch Regelungen der „Vermögenssorge“,
zuständig ist. Dies kann entweder ein nahestehender
Verwandter oder jemand aus dem Bekanntenkreis
sein.
Die Vertretung bzw. die Betreuung kann auch im Voraus
geregelt werden. Einerseits besteht die Möglichkeit, eine
Betreuungsverfügung zu verfassen. Die in dieser Verfügung
genannte Person ist bei einer später eventuell notwendigen
Entscheidung über eine einzurichtende Betreuung
durch das Amtsgericht zu berücksichtigen.
Andererseits kann auch eine Vorsorgevollmacht erstellt
werden, die eine Person zur rechtlichen Vertretung bestimmt.
Mit einer Vollmacht können Sie eine oder mehrere
Personen Ihres Vertrauens berechtigen, in Ihrem Namen
zu handeln. Es empfiehlt sich, die gewünschten Bevollmächtigten
(z. B. Angehörige oder Freunde), die bereit
sind, im Bedarfsfall für Sie zu handeln, bereits bei der Abfassung
der Vollmacht mit einzubeziehen. Der Bevollmächtigte
wird nicht vom Gericht beaufsichtigt, er ist gegenüber
dem Gericht daher nicht rechenschaftspflichtig. Existiert
keine Vollmacht und findet sich aus dem persönlichen Umfeld
niemand, der diese Aufgabe übernehmen kann, gibt
es in Krefeld Betreuungsvereine, die es sich zur Aufgabe
gemacht haben, die rechtliche Betreuung durch ehrenamtliche
Mitarbeiter zu gewährleisten, diese zu begleiten,
fortzubilden und bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Sie können
sich an die Betreuungsvereine wenden, wenn Sie Fragen
zur Betreuung oder aber auch Interesse an ehrenamtlicher
Mitarbeit haben.
/www.selbsthilfe-krefeld.de
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