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Beratung und Information
GESCHÄFTSSTELLE DES
INTEGRATIONSRATES DER STADT KREFELD
UND DER INTEGRATIONSBEAUFTRAGTEN
DER STADT KREFELD – FACHBEREICH
MIGRATION UND INTEGRATION
Stadthaus
Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld
Zi. 232, Herr Link, Tel. 02151 86-2890
sven.link@krefeld.de
QUALITÄTSSICHERUNG – FACHBEREICH
SOZIALES, SENIOREN UND WOHNEN
Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) –
Qualitätssicherung/Heimaufsicht
Ältere oder pflegebedürftige Menschen und erwachsene
Menschen mit Behinderungen, die ambulante und stationäre
Wohn- und Betreuungsangebote in Krefeld in Anspruch
nehmen, haben ein Recht auf umfassend gute Versorgung
und Betreuung. Das WTG orientiert sich an der UN-Charta
der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Es hat
den Zweck, die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse
der Nutzerinnen und Nutzer in Einrichtungen zu schützen.
Außerdem sollen ein selbstbestimmtes Leben sowie Mitwirkungs
und Mitbestimmungsrechte unterstützt werden.
Angebote nach dem WTG sind:
〉〉 Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot
(Alten- und Seniorenpflegeheime und Wohnheime
für Menschen mit Behinderungen)
〉〉 Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen,
〉〉 Angebote des Servicewohnens
(früher: betreutes Wohnen),
〉〉 Ambulante Dienste,
〉〉 Gasteinrichtungen
(Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege, Hospize).
Hieraus ergeben sich vielfältige Aufgaben für die Aufsicht
nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (Qualitätssicherung/
Heimaufsicht). Es geht vor allem um die Überwachung der
Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die
Sicherstellung der angemessenen Qualität der Pflege und
der sozialen Betreuung. Dies geschieht durch unangemeldete
Prüfungen. Darüber hinaus sind auch anlassbezogene
Prüfungen möglich. Außerdem berät die Qualitätssicherung/
Heimaufsicht die Einrichtungen bezüglich der
Anforderungen des WTG. Damit leistet die Qualitätssicherung/
Heimaufsicht einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung
der Betreuungsqualität in den Einrichtungen.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Aufsicht nach dem WTG
ist die Beratung der Nutzerinnen und Nutzer sowie deren
Angehöriger über ihre Rechte und Pflichten. Die Mitarbeiter
der Aufsicht nach dem WTG sind somit auch Ansprechpartner
für Fragen und Beschwerden, die sich nicht im Kontakt
mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung
lösen lassen. Die Ergebnisberichte der Regelprüfungen
können auf der Homepage der Stadt Krefeld eingesehen
werden: www.krefeld.de/de/soziales/heimaufsicht/
Im Ergebnisbericht der Qualitätssicherung/Heimaufsicht
Krefeld kann die Kategorie „Pflege und Betreuung“ als
„nicht geprüft“ aufgeführt sein, da der Medizinische Dienst
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