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Gesundheit und Pflege
WAS IST BEI DER BEGUTACHTUNG DURCH
DEN MEDIZINISCHEN DIENST ZU BEACHTEN?
So können Sie sich auf den Besuch des Medizinischen
Dienstes vorbereiten:
〉〉 Machen Sie sich eine Liste:
〉 Was schaffe ich alleine?
〉 Was macht mir Schwierigkeiten?
〉 Wobei brauche ich jeden Tag Hilfe?
〉〉 Überlegen Sie, ob es eine Vertrauensperson gibt, die
beim Besuch des Gutachters anwesend sein könnte.
〉〉 Legen Sie aktuelle Arzt- und Krankenberichte sowie die
von Ihnen eingenommenen Medikamente bereit.
WELCHE PFLEGEGRADE GIBT ES?
Bei der Begutachtung schauen die Gutachter, wie selbstständig
bzw. unselbstständig eine Person in den nachfolgenden
6 Lebensbereichen ist:
Modul 1 „Mobilität“:
Wie gut ist die körperliche Beweglichkeit? Wie gut wird
z. B. das Treppensteigen bewältigt?
Modul 2 „geistige und kommunikative Fähigkeiten“:
Dieser Bereich umfasst das Verstehen und Reden: Kann
die betroffene Person sich zeitlich und räumlich orientieren,
Risiken erkennen, Entscheidungen treffen und Gespräche
mit anderen führen?
Modul 3 „Verhaltensweisen und
psychische Problemlagen“:
Hierunter fallen u.a. Unruhe in der Nacht oder Ängste und
Aggressionen, die für die betroffene Person aber auch für
die Angehörigen belastend sind.
Modul 4 „Selbstversorgung“:
Kann die betroffene Person sich selbst waschen und anziehen,
essen und trinken sowie alleine die Toilette aufsuchen?
Modul 5 „selbstständiger Umgang mit krankheits- und
therapiebedingten Anforderungen einschließlich deren
Bewältigung“:
Der Gutachter schaut, ob die betroffene Person alleine
zum Arzt gehen, Medikamente selbst einnehmen oder z. B.
den Blutzuckerwert eigenständig messen kann.