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Beratung und Information
Ansprechpartner im Fachbereich Soziales,
Senioren und Wohnen:
〉〉 Frau Wägner, Tel. 02151 86-2964
sabine.waegner@krefeld.de
〉〉 Frau Roeren, Tel. 02151 86-3048
michaela.roeren@krefeld.de
〉〉 Frau Hennes, Tel. 02151 86-3047
astrid.hennes@krefeld.de
RUNDFUNKBEITRAG
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Grundsätzlich sind volljährige Bürgerinnen und Bürger beitragspflichtig.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten
des Monats, in dem sie erstmals die Wohnung innehaben,
nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag
als Mieter genannt sind.
Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag
zahlt, brauchen die übrigen in der Wohnung lebenden
Personen keinen Beitrag zu zahlen. Es gibt die Möglichkeit,
aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise
eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.
de oder beim Fachbereich Soziales, Senioren und
Wohnen.
Ansprechpartner beim Fachbereich Soziales,
Senioren und Wohnen:
〉〉 Frau Paulus, Tel. 02151 86-3041
petra.paulus@krefeld.de
〉〉 N.N., Tel. 02151 86-3045
Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Zimmer A 71, Rollstuhlfahrer über Eingang A 3
(Westwall)
MIETERSCHUTZ
Mieterverband Niederrhein e. V.
Ostwall 216, 47798 Krefeld, Tel. 02151 24383
www.mieterverband-niederrhein.de
Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20 Euro, Jahresbeitrag
72 Euro.
Bürozeiten:
Mo., Di., Do. 8.15 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Mi., Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
HANDWERKERDIENST
DES NETZWERKS FISCHELN
Eine defekte Glühbirne in der Deckenlampe oder ein tropfender
Wasserhahn – was für gesunde Menschen eine
leicht zu erledigende Reparatur ist, kann für Ältere, die gesundheitlich
eingeschränkt sind, ein Problem darstellen,
weil z. B. die Kraft nicht mehr reicht, um die Dichtung auszuwechseln.
/www.mieterverband-niederrhein.de
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