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Beratung und Information
unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz
geführt. Es ist für alle erbfolgerelevanten Urkunden konzipiert,
die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen.
Das Register enthält deren Verwahrdaten und wird in
jedem Sterbefall geprüft.
Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt
werden, weil das zuständige Nachlassgericht vom
Zentralen Testamentsregister darüber informiert wird, ob
und welche erbfolgerelevanten Urkunden zu beachten
sind. Zugleich wird die Verwahrstelle einer Urkunde informiert
und um Ablieferung an das Nachlassgericht gebeten.
Dadurch wird sichergestellt, dass der letzte Wille des Erblassers
nach seinem Ableben auch tatsächlich umgesetzt
werden kann. Notarielle Urkunden, zum Beispiel ein notariell
beurkundetes Testament, werden von vornherein
amtlich verwahrt und damit automatisch vom Zentralen
Testamentsregister erfasst.
Eine notarielle Urkunde bietet darüber hinaus den Vorteil,
dass der Notar den letzten Willen rechtssicher dokumentiert
und eine solche öffentliche Urkunde volle Beweiskraft
entfaltet. Zugleich macht ein öffentliches Testament meist
den kostenpflichtigen Erbschein überflüssig. Aber auch eigenhändige
Testamente können im Zentralen Testamentsregister
registriert werden. Dafür müssen sie jedoch in die
besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht
verbracht werden. Nicht registriert werden können Testamente,
die zu Hause im Schrank oder anderswo aufbewahrt
werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Tel. 0800 3550700 (kostenlos)
info@testamentsregister.de, www.testamentsregister.de
RENTENBERATUNG
Der Fachbereich Recht/Versicherungsangelegenheiten erteilt
Auskünfte in Rentenfragen und ist bei Anträgen auf
Renten und Heilbehandlungsmaßnahmen
behilflich.
Die Mitarbeiter
helfen auf Wunsch auch
beim Überprüfen der
Bescheide von Rentenversicherungsträgern
und nehmen Rechtsbehelfe
entgegen.
Ansprechpartner
〉〉 Frau Puts, Tel. 02151 86-2111, Zimmer C 235
〉〉 Frau Bister, Tel. 02151 86-2124, Zimmer C 239
Den Fachbereich Recht/Versicherungsangelegenheiten
finden Sie im Rathaus
Gebäudeteil C, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Mi. 8.30 – 12.30 Uhr, Do. 14.00 – 17.30 Uhr;
persönliche Vorsprache möglichst nur nach vorheriger
telefonischer Terminabsprache.
/www.testamentsregister.de
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