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Beratung und Information
Ärztlicher Notdienst: Tel. 0180 5044100
Mo., Di. und Do. von 19.00 – 7.00 Uhr
Mi. von 14.00 – 7.00 Uhr und Fr. von 14.00 Uhr –
Montagmorgen um 7.00 Uhr erreichbar
Zahnärztlicher Notdienst, Tel. 0180 5986700
Apothekendienst: Die Notdienste der Apotheken in
Nordrhein-Westfalen können im Internet abgerufen
werden unter: www.aknr.de oder telefonisch unter der
vom Festnetz kostenlosen Rufnummer 0800 0022833
Krankentransport, Tel. 19222
Polizei, Tel. 110
Feuerwehr/Rettungsleitstelle, Tel. 112
DER WEISSE RING E. V.
Wenn ältere Menschen Opfer einer Straftat werden, sind
sie oft ratlos und verunsichert. Hier ist menschlicher Beistand
und praktische Hilfe gefragt. Wenn Sie Opfer einer
Straftat geworden sind, melden Sie sich bitte sofort bei der
Außenstelle Krefeld des Weissen Ring e. V.
Kontakt unter:
Walter Domröse, Tel. 0151 55164802
weisserring.krefeld@yahoo.de, www.weisser-ring.de
BLINDENGELD
Blinde Menschen erhalten unabhängig
von ihrer Einkommenssituation
Blindengeld. Als blind
gelten Personen, deren besseres
Auge eine Sehschärfe von nicht
mehr als 2 % oder eine gleichwertige
Einschränkung aufweist. Eine
augenfachärztliche Bescheinigung
ist beim erstmaligen Antrag erforderlich, es sei denn,
im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen
„BL“ eingetragen. Zuständig für die Zahlung des Blindengeldes
ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Der
Antrag kann beim LVR gestellt werden.
Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie beim
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen im Rathaus,
Zimmer A 71.
Ansprechpartner:
〉〉 Frau Paulus, Tel. 02151 86-3041
〉〉 N.N., Tel. 02151 86-3045
HILFE FÜR HOCHGRADIG SEHBEHINDERTE
Hochgradig Sehbehinderte, die das 16. Lebensjahr vollendet
haben, erhalten zum Ausgleich der Mehraufwendungen,
die sie durch die Behinderung haben, einkommensunabhängig
eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Zuständig
für die Zahlung ist der Landschaftsverband Rheinland
(LVR). Der Antrag kann beim LVR gestellt werden.
/www.aknr.de
/www.weisser-ring.de
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