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Gesundheit und Pflege
hinderungspflege verringert sich dadurch in der entsprechenden
Höhe. Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege
für bis zu acht Wochen weitergewährt, und zwar zur
Hälfte des zuletzt bezogenen Pflegegeldes. Hiervon kann
ein Teil der anfallenden Selbstkosten bestritten werden.
Kurzzeitpflegeplätze in Krefeld
Caritas-Kurzzeitpflege
Am Hauptbahnhof 2, 47798 Krefeld, Tel. 02151 82009-240
Seniorenhaus Crefeld
Moerser Str. 1 – 3, 47800 Krefeld, Tel. 02151 7819100
Darüber hinaus bieten die meisten vollstationären Pflegeeinrichtungen
ebenfalls Kurzzeitpflegeplätze an. Informationen
erhalten Sie bei den Einrichtungen selbst (s. vollstationäre
Pflege), bei der Pflegeberatung und Altenhilfe der
Stadt Krefeld, Ihrer Pflegekasse oder beim Krankenhaussozialdienst
in den Krefelder Krankenhäusern.
TEILSTATIONÄRE PFLEGE/TAGESKLINIKEN
TEILSTATIONÄRE PFLEGE
Zu den Angeboten teilstationärer Pflege gehört die Nacht-
und Tagespflege. Nachtpflege wird zurzeit in Krefeld lediglich
im Fischers-Meyser-Stift in Hüls angeboten.
TAGESPFLEGE/NACHTPFLEGE
Unter Tages- und Nachtpflege versteht man die zeitweise
Betreuung in einer stationären Einrichtung. Die Hilfe lässt
sich mit anderen Leistungen der häuslichen Pflege kombinieren.
Diese Leistung steht Pflegebedürftigen mit den
Pflegegraden 2 bis 5 zur Verfügung und kann in vollem
Umfang neben anderen Leistungen der häuslichen Pflege
wie dem Pflegegeld oder der Pflegesachleistung genutzt
werden. Eine Anrechnung erfolgt nicht.
Die Tages- oder Nachtpflege eignet sich besonders dann,
wenn Pflegepersonen berufstätig sind. Die notwendige Betreuung
wird dabei vorübergehend von einer Einrichtung
übernommen. Danach können die Pflegebedürftigen wieder
in ihre häusliche Umgebung zurückkehren.
Die Pflegekasse übernimmt bei der Tages- oder Nachtpflege
die pflegebedingten Kosten sowie die Aufwendungen
für die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege.
Die Tages- oder Nachtpflege umfasst auch die notwendige
Beförderung der Tages- bzw. Nachtpflegegäste von
der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Die Unterkunfts-
und Verpflegungskosten müssen hingegen privat getragen
werden.