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Beratung und Information
Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie hier:
Fachbereich Soziales,
Senioren und Wohnen im Rathaus, Zimmer A 71
〉〉 Frau Paulus, Tel. 02151 86-3041
〉〉 N.N., Tel. 02151 86-3045
HILFE FÜR GEHÖRLOSE
Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr
erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
erhalten eine monatliche Hilfe. Die Leistung wird
unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt und
wird bei Sozialleistungen nicht als Einkommen gewertet.
Der Antrag kann beim Landschaftsverband Rheinland gestellt
werden. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten
Sie beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
im Rathaus, Zimmer A 71.
Ansprechpartner:
〉〉 Frau Paulus, Tel. 02151 86-3041
〉〉 N.N., Tel. 02151 86-3045
EINGLIEDERUNGSHILFEN FÜR MENSCHEN
MIT BEHINDERUNGEN
Menschen mit Behinderungen haben unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach
dem SGB XII, wenn sie nicht nur vorübergehend wesentlich
behindert oder von einer Behinderung bedroht sind.
Die Eingliederungshilfe hat das Ziel:
〉〉 eine drohende Behinderung zu verhüten
〉〉 eine vorhandene Behinderung und deren Folgen
zu beseitigen oder zu mildern und
〉〉 Menschen mit Behinderungen möglichst weitgehend
in die Gesellschaft einzugliedern.
Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung. Sie
wird dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegen vorrangig
leistungsverpflichtete Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkasse,
Arbeitsagentur oder Rentenversicherungsträger)
bestehen. Leistungen nach dem SGB XII sind in der
Regel abhängig von Einkommen und Vermögen.